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Love, trust and care – wozu eine Vorsorge treffen?

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Es war kürzlich Valentinstag – der Tag der Liebe und der Verliebten, aber auch der Blumen, der Tag der Süßigkeiten oder der Tag der Floristen und des Konsums. Ein Tag, den wohl wirklich keiner aufgrund der Medienpräsenz, der zahlreichen Ankündigungen und vielfältigen Vorschlägen übersehen konnte. Aber wir alle gehen damit unterschiedlich um – für die einen ein Tag, an dem sie ihre Beziehung mit teils aufwändigen Geschenken feiern wollen, ein Tag, der richtig zelebriert wird, während andere diesem Datum keine oder eine eher geringe Bedeutung zusprechen. Ich denke, egal, ob jemand zum Team der Valentinstagsfeierer oder der Valentinstagsverweigerer gehört, wichtig ist, dass es für ihn selbst passt, er sich damit wohlfühlt und zufrieden ist.

 

Liebe und Aufmerksamkeit

Für mich ist der Valentinstag kein besonderer Tag – wir feiern unsere Beziehung lieber während des ganzen Jahres mit kleinen Aufmerksamkeiten, mit spontanen Erlebnissen und wunderbaren Stunden, ohne dabei auf ein bestimmtes Datum festgelegt zu sein.

Wie schön ist es doch, wenn ich nach einem anstrengenden Tag nach Hause komme und auf dem Tisch eine leckere Tafel mit Kirsch-Chilli-Schokolade vorfinde oder wenn ich am Morgen noch schlaftrunken in die Küche komme und dort duftet schon köstlicher Tee. Wie sehr freue ich mich doch, wenn wir an einem freien Tag einen kleinen Spaziergang mit schönen Gesprächen unternehmen oder wenn wir uns ganz spontan ins Auto setzen und eine kleine Fahrt ins Blaue machen. Wie angenehm ist es doch, wenn für meine Lesestunde schon das Feuer im Ofen knistert oder wenn der Henkel meiner Tasche plötzlich repariert ist.

 

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Es gibt so viele wunderbare Gesten im Alltag, die weder mit Kosten noch mit einer Verpflichtung verbunden sind und die doch dabei die Verbundenheit und die gegenseitige Wertschätzung zeigen. Dies muss jedoch nicht nur zwischen zwei Partnern sein, das kann auch zwischen Eltern und Kindern, zwischen Geschwistern, zwischen Freunden, zwischen Kollegen, zwischen einfach sich nahestehenden Personen – egal aus welchen Grund – sein. Wie freut sich doch eine Freundin, wenn sie unerwartet ein tolles Buch erhält, wie genießt es doch die Großmutter, wenn sie auf einen kleinen Plausch eingeladen wird.

Ja, da lassen sich jetzt wohl Beispiele ohne Ende finden, wie Menschen ohne einen besonderen Grund, ohne einen bestimmten Anlass eine Freude gemacht werden kann. Diese Freude ist dann oft noch größer, weil sie einfach spontan eintritt, weil diesen Menschen unerwartet eine Aufmerksamkeit zuteilwird.

 

Liebe und Schicksal

Leider gibt es bei diesen wunderbaren und schönen zwischenmenschlichen Komponenten, bei der Liebe, den Beziehungen, der Zuneigung, der Freundschaft und des Vertrauens manchmal einen Punkt, der für alle Beteiligten schwer zu begreifen und schwer zu verarbeiten ist. Lieb gewonnene Menschen werden schwer krank, nahestehende Personen sterben – ein Ereignis, mit dem wir oft nicht gut umgehen können, das wir nicht wirklich verkraften können, das wir nur verdrängen wollen.

Es wird heute also etwas tragischer, etwas schwerer, vielleicht auch etwas unbequemer – es geht um ein Thema, das wir meist gerne von uns schieben, mit dem wir uns nicht gerne befassen und von dem wir hoffen, dass es uns niemals betrifft, dass wir nie in eine solche Situation geraten.

Doch da es sich in meinem unmittelbaren Bekanntenkreis vor kurzem zugetragen und mich dadurch auch belastet hat, gibt es heute ausnahmsweise einmal einen anderen Beitrag. Ja, gerne hören wir nur von den schönen Seiten des Lebens, von wunderbaren Erlebnissen, aber so wie nicht jeden Tag die Sonne scheint, verläuft auch nicht jeder Tag, so wie es uns vielleicht erträumen. Es kommen Ereignisse, die uns so gar nicht ins Konzept passen, mit denen wir hadern, aber mit denen wir uns dann doch auseinandersetzen müssen – viele bezeichnen dies auch als Schicksal.

 

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Für den Fall des Todes haben viele, vor allem die älteren Menschen (wobei „älter“ natürlich sehr relativ zu sehen ist) schon in Form eines Testaments vorgesorgt oder es tritt ansonsten ohnehin die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Doch es gibt leider auch immer wieder Fälle, bei denen es vorher, vielleicht auch schon in sehr jungen Jahren zu einem traurigen Ereignis kommt. Durch einen schlimmen Unfall, durch eine schwere Krankheit, durch psychische Störungen kann es zu geistigen Fehlleistungen und Ausfällen oder auch überhaupt zu einem Wachkoma kommen, zu einem Zustand, in dem der Betroffene ohne bewusste Wahrnehmung vielleicht noch viele Jahre verbringt.

Diesen Gedanken, selbst einmal an diesen Punkt zu gelangen, in dem wir nicht mehr über die geistigen Fähigkeiten verfügen, selbst zu entscheiden, den schieben wir gerne beiseite und verdrängen ihn.

Wie schnell ist es aber dennoch geschehen, eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, ein Stolpern über eine Treppe, das Ausrutschen auf einer eisigen Stelle, ein Fehltritt bei einer Wanderung, also lauter alltägliche Begebenheiten, Ereignisse, die uns auch jeden Tag treffen können. Dadurch kommt es vielleicht zu einem Sturz, in dessen Folge der Kopf und somit das Gehirn schwer geschädigt werden und ein freies und selbstbestimmtes Leben wie bisher nicht mehr möglich ist.

 

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Diese Menschen sind dann geistig nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen sowohl für ihr alltägliches Leben, wann sie aufstehen, was sie anziehen, was sie essen, als auch für weitergreifende Handlungen wie das Abschließen eines Handyvertrags oder der Kauf eines Autos. Sie können die Tragweite von ihrem Handeln nicht abschätzen, sie können nicht mehr beurteilen, was für sie hilfreich ist und was ihnen schadet. Ja, sie müssen teilweise auch vor sich selbst beschützt werden, sie werden durch geistige Fehlleitungen in ihrem Verhalten schließlich oftmals ungerecht, aggressiv, aufbrausend und unberechenbar sowohl gegen ihre Mitmenschen als auch gegen sich selbst.

 

Vorsorgen und Vollmacht erteilen

Wie wird nun vorgegangen, wenn Menschen in eine solche Situation geraten? Was bedeutet dies für die Angehörigen, für den Partner, für die Kinder oder die Eltern, für die dem Betroffenen nahestehenden Menschen? Neben dem Schrecken über dieses schlimme Schicksal und dem Mitleid für die erkrankte Person gibt es auch allgemeine Angelegenheiten zu klären: wer kümmert sich um die Wohnung? Wer verwaltet das Bankkonto und führt allfällige Zahlungen durch? Wer nimmt die persönliche Post entgegen? Wer ist für das Auto zuständig? Wer darf die Online-Accounts verwalten?

Wenn wir jetzt spontan auf diese Fragen antworten müssten, wäre doch der erste Gedanke, dass dies der nächste Verwandte, also der Ehepartner, das Kind oder ein Elternteil ist.

 

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Doch so einfach machen es uns die Gesetze, die Behörden und vor allem die Banken nicht wirklich. Die wollen eine Berechtigung, eine Befugnis, eine Vollmacht sehen, mit der wir die Erlaubnis haben, für eine andere Person Angelegenheiten zu regeln und durchzuführen. Hier kommt dann das Gericht ins Spiel, das einen Sachwalter für die geschäftsunfähige Person bestimmt – diese muss dem Gericht schließlich über all ihre Handlungen Rechenschaft ablegen muss, wofür das Geld der zu umsorgenden Person verwendet wurde, warum etwas angeschafft wurde, warum etwas verkauft wurde. Ich will hier nicht im Detail auf die gesamten gesetzlichen Regelungen eingehen, denn einerseits ich bin kein Rechtsberater und andererseits soll dieser dann doch sehr trockene Stoff nicht zum Inhalt dieses Beitrags werden.

Wir haben aber eine Möglichkeit, dies alles vorab für uns bereits zu regeln, mit einem Dokument festzulegen, wer über uns und unsere Angelegenheiten bestimmen soll, wenn wir aus welchem Grund auch immer nicht mehr dazu in der Lage sind. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen wir selbst, wer diese Personen oder diese Personen sind, die unser uneingeschränktes Vertrauen genießen, um im Bedarfsfall für uns Entscheidungen zu treffen, ohne dabei vom Gericht überwacht zu werden.

 

Vertrauen zu den Menschen

Es werden also Menschen benötigt, zu denen wir besonderes Zutrauen haben, die wir für glaubwürdig halten und deren Aussagen wir für wahr empfinden. Wir schätzen deren Handlungen sowohl im Allgemeinen aber natürlich auch besonders uns gegenüber und glauben daran, dass wir uns immer auf sie verlassen können – wir schenken diesen Menschen unser vollstes Vertrauen, indem wir ihnen unser Schicksal und unser Leben anvertrauen, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können.

Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.

(Matthias Claudius)

Dieses Dokument, die Vorsorgevollmacht bietet den vorher festgelegten Menschen die Möglichkeit, zum Wohl des Betroffenen nach eigenem Empfinden zu handeln, sie sind dabei über ihre Vorgehensweise keiner Person Rechenschaft schuldig. Dies erleichtert unseren Lieben vielleicht doch den Schicksalsschlag etwas – wenn sie sich neben der emotionalen Seite, wo wir sie nicht mehr unterstützen und ihnen nichts abnehmen können, nicht auch noch mit rechtlichen Angelegenheiten herumschlagen müssen.

 

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Die Vorsorgevollmacht ist also ein Dokument, das wir hoffentlich nie brauchen werden, das für Lebzeiten in der Schreibtischlade sein Dasein fristen darf und nie ans Tageslicht geholt wird und zum Einsatz kommt. Trotzdem ist bei mir hier der Gedanke vorherrschend, vor allem auch um Erleichterung für die anderen zu schaffen – lieber vorgesorgt zu haben, für einen Fall, der hoffentlich nie eintritt, als im Bedarfsfall ohne dazustehen.

 

Uii, das ist heute ein sehr betroffener Beitrag geworden und ich hoffe, das Lesen war für euch nicht zu anstrengend, zu belastend und vielleicht gar zu öde oder umständlich, aber das nächste Mal geht es wieder um etwas Schönes, etwas Erbauliches und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr da auch wieder dabei seid. Aber jetzt interessiert mich natürlich noch:

Habt ihr euch schon mit dem Gedanken befasst, wer sich um eure Anliegen kümmern soll, wenn der Bedarfsfall eintritt oder habt ihr dafür irgendwelche Regelungen getroffen? Gibt es eventuell in eurem Umfeld jemanden, der von dieser Situation betroffen ist und wie gehen diese damit um?